Heiraten ist einfach, geschieden werden jedoch… Ist die Trennung beschlossene Sache kommt die Frage auf, wie so eine Scheidung denn überhaupt funktioniert. Tatsächlich birgt das Familienrecht hier viele Feinheiten, berücksichtigt individuelle Umstände. Doch im Prinzip geht es um immer um zwei Dinge: Geld und Kinder.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte eines typischen Scheidungsverfahrens. Für tiefergehende Informationen finden am Thema Interessierte auf www.rek-scheidungsanwalt.de eine ausführlichere Zusammenstellung, ebenso Infos zu Punkten wie Versorgungsausgleich, Unterhalt (für Kind und Ehegatte), Sorgerechtsfragen sowie weitere Bereiche im Familienrecht.
Vor der Scheidung steht das Trennungsjahr
Mit ein paar kleinen Ausnahmen müssen Ehepaare mindestens ein Jahr getrennt leben, damit sie geschieden werden können. In der Regel ist es so, dass die Parteien, welche geschieden werden wollen, nach Ablauf des Trennungsjahres einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Den Antrag auf Ehescheidung kann man jedoch nicht selbst einreichen, da hierfür Anwaltszwang beim Gericht besteht. Dies bedeutetet, dass Sie den Scheidungsantrag durch einen Scheidungsanwalt, also einen Rechtsanwalt, stellen lassen müssen.
Ehescheidung mit nur einem Scheidungsanwalt?
Ja, dies ist möglich. Allerdings hat dann nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt und der andere Ehepartner hat keinen Anwalt. Derjenige, der einen Rechtsanwalt beauftragt hat, reicht die Ehescheidung ein. Der andere Ehepartner, welcher keinen Scheidungsanwalt hat, kann der Scheidung nur zustimmen.
Versorgungsausgleich
Neben der normalen Ehescheidung führt das Gericht in der Regel immer einen Versorgungsausgleich durch. Das bedeutet, dass in der Ehezeit erwirtschaftete Rentenanwartschaften vom Gericht aufgeteilt werden. Es findet nicht nur eine Aufteilung der gesetzlichen Rente statt, sondern auch der Betriebsrente und etwaigen privaten Rentenversicherungen.
Die eigentliche Scheidung am Familiengericht
Sobald dem Gericht alle Informationen bezüglich einzelner Rentenanwartschaften in den verschiedenen Rentenversicherungen beider Ehepartner vorliegen, wird das Familiengericht einen mündlichen Termin zur Scheidung verfügen. Beide Partner werden in diesem mündlichen Termin dann von der Richterin oder dem Richter zum Trennungszeitpunkt angehört. Wie oben schon geschildert, ist es in der Regel so, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr (getrennt von Tisch und Bett) getrennt leben müssen.
Wenn das Gericht die Parteien angehört hat und zu dem Schluß kommt, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist, so wird die Scheidung noch im mündlichen Termin durchgeführt.
Bezüglich der Ehescheidung erhalten Sie dann ein “Urteil“, welches im Familienrecht Scheidungsbeschluss heißt. Wenn Sie einen Scheidungsanwalt –zwecks Ehescheidung aufsuchen-, so sollten Sie gleich beim ersten Besprechungstermin die Eheschließungsurkunde mitbringen, da diese für das Familiengericht benötigt wird.