Sie lieben Kinder. Sie suchen das Abenteuer. Und so wagen junge Au-Pairs den Schritt ins Ausland, denn fern der Heimat lernen sie neue Menschen und fremde Kulturen kennen, während sie sich um die Kinder ihrer Gastfamilie kümmern. Auch finanziell bietet ein Au-Pair-Aufenthalt viele Vorteile: Während ein ausgedehnter Urlaub oder gar eine Weltreise für viele junge Erwachsene unbezahlbar ist, rückt der Traum vom Ausland für Au-Pairs in greifbare Nähe. Das Taschengeld, das den Au-Pairs gezahlt wird, ist zwar meist überschaubar, reicht aber aus, um den Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Darüber hinaus sollten Au-Pairs an ihren Versicherungsschutz denken, bevor sie in fremde Länder aufbrechen. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wer welche Versicherungen braucht und was deutsche Gastfamilien zu beachten haben.
Die private Auslandskrankenversicherung: Nicht für jedes Au-Pair ein Muss
Sind Au-Pairs unter 23 Jahre und maximal zwölf Monate im Ausland, können sie familienversichert bleiben. In diesem Fall kommt die gesetzliche Krankenversicherung auch für Arztbesuche im europäischen Ausland auf. Das gilt aber nur, wenn das Einkommen der Au-Pairs eine bestimmte Grenze (momentan 375 Euro) nicht überschreitet.
Alle, die es nach Übersee zieht, können diesen Luxus allerdings nicht in Anspruch nehmen. Deshalb müssen Au-Pairs, die nach Amerika, Kanada oder in ein anders Land jenseits der europäischen Grenzen reisen möchten, eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen.
Wer sollte eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen?
Au-Pairs, die bereits eine Haftpflichtversicherung haben, müssen in der Regel keine neue Police abschließen. Denn die meisten Versicherungen gelten weltweit und auch für längere Auslandsaufenthalte. Aber da es Ausnahmen gibt, lohnt sich ein Blick in den Vertrag, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.
Doch Vorsicht: Sind Au-Pairs über ihre Familien haftpflichtversichert, gilt der Versicherungsschutz im Ausland nur dann, wenn sie noch eine Ausbildung absolvieren oder unter 18 Jahre alt sind. Da die meisten Au-Pairs aber älter sind und die Zeit nach dem Schulabschluss fürs Reisen nutzen, brauchen sie in diesem Fall eine eigene Haftpflichtversicherung.
Orientierung im Tarifdschungel
Es ist gar nicht so leicht, sich im Dschungel der Tarife zurechtzufinden. Denn die Versicherungspakete sind sehr unterschiedlich: Sie gelten in verschiedenen Ländern, für maximal ein, zwei oder drei Jahre, sind nur teilweise verlängerbar und beinhalten manchmal auch Selbstbeteiligungen. Und natürlich unterscheiden sie sich im Preis. Deshalb macht es Sinn, die Tarife genau unter die Lupe zu nehmen, bevor sich Au-Pairs für eine Versicherung entscheiden.
Au-Pairs in Deutschland
Nicht nur deutsche Au-Pairs brauchen einen guten Versicherungsschutz, um sorglos ins Ausland reisen zu können. Kommen ausländische Au-Pairs zu einer deutschen Gastfamilie, müssen diese ebenfalls versichert werden. Und dafür muss die deutsche Gastfamilie aufkommen.
Au-Pairs aus dem europäischen Ausland können ihre heimische Versicherung meist behalten. Doch hier lauert eine Falle: Erreicht die Grundversorgung, die im Heimatland des Au-Pairs Standard ist, nicht das deutsche Niveau, muss die Gastfamilie im Versicherungsfall eventuell für die entstehende Differenz aufkommen. Deshalb bietet es sich an, eine eigene Au-Pair-Versicherung abzuschließen. Dies ist übrigens notwendig, wenn das Au-Pair visumspflichtig ist. Eine Haftpflichtversicherung, die auch eine Abschiebeversicherung beinhaltet, ist darüber hinaus sinnvoll, wenn Gastfamilien eine Verpflichtungserklärung für ihr Au-Pair unterschrieben haben. Dann ist nicht nur das Au-Pair bestens abgesichert, sondern auch die Gastfamilie.
Über die Autorin: Jeannette Stowasser ist Online-Redakteurin und schreibt vor allem Artikel im Reisebereich, unter anderem für den Versicherungsmakler Bernhard Reise.
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