<h1>Verbraucherrecht – gesetzliche Gewährleistung und Garantie</h1>
 

Konsumenten, die sich entscheiden, bestimmte Artikel im Handel zu erwerben, nutzen heute in der Regel die Vergleichsmöglichkeiten im Internet, um Qualität, Service und das Preis-/Leistungsverhältnis der Produkte auf Herz und Nieren zu prüfen. Die Redewendung „drum prüfe, wer sich ewig bindet“ kann auch beim Einkauf im WWW oder dem klassischen Handel zugrunde gelegt werden. Ein Umtausch kann mitunter mühsam sein. Vor allem bei sperrigen Artikeln entsteht Verbrauchern doch ein erheblicher Aufwand, wenn man defekte oder nicht zufriedenstellende Waren zum Hersteller oder Anbieter zurückschicken muss. Wer zum Beispiel vom normalen Bett auf ein Wasserbett umsteigen möchte, dem raten Shopping-Experten, online nach Portalen Ausschau zu halten, in denen ein Wasserbett Test vom TÜV Rheinland nicht nur Tempo, sondern vor allem Transparenz in den Einkauf bringen kann.

Garantien und Gewährleistungen bei internationalen Käufen können variieren

Mit besonderer Vorsicht sind Einkäufe im Ausland zu genießen. Selbst wenn die virtuellen Anbieter nur im europäischen Ausland beheimatet sind: Nicht überall steht es um den Verbraucherschutz und das Verbraucherrecht so gut wie in Deutschland. Und tatsächlich können sich die vom Gesetzgeber bestimmten Rahmenbedingungen für die Garantie und Gewährleistung im internationalen Vergleich sehen lassen. Dennoch sollten Verbraucher sich nicht blindlings auf Kaufverträge einlassen, sondern vorab die Sachlage prüfen und sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen, um nichts falsch zu machen oder auf die Kulanz – also sozusagen das freiwillige Entgegenkommen eines Händlers – hoffen zu müssen, wenn die Anforderungen für Garantie- und Gewährleistungs-Ansprüche nicht erfüllt sind.

Unterschied zum deutschen Rückgaberecht

Um zu verstehen, was Garantien und Gewährleistungen sind, muss zunächst ein Punkt ausgeklammert werden, den mancher Verbraucher gerne mit den genannten Aspekten verwechselt. Gemeint ist das gesetzlich geregelte Rückgaberecht. Mit einer Garantie im eigentlichen Sinne und möglichen Schäden hat dies nichts zu tun. Generell haben Verbraucher ein 14-tätiges Recht zum Rücktritt von einem Kauf oder einem Vertragsabschluss.

Rechtliche Voraussetzungen beim Rücktritt vom Vertrag – Prof. Dr. U. Schwedhelm, Uni Duisburg

Die Frist tritt mit dem Zustandekommen des Vertrags sowie der Zustellung in Kraft. Bei Produkten spricht man vom Rücktritts- oder Rückgaberecht. Bei Verträgen findet sich häufiger der Terminus Widerrufsrecht. Innerhalb dieses Zeitraums können Verbraucher ohne Angabe von Gründen Waren zurückgeben oder Verträge rückabwickeln. Vorausgesetzt, die Produkte sind funktionsfähig und es wurden noch keine Leistungen – etwa im Versicherungsbereich – in Anspruch genommen. Mancher Händler bietet Käufern über die Frist hinaus verlängerten zeitlichen Spielraum.

Garantie – Sonderregelungen sind möglich im Einzelfall

Kommen wir zum Thema Garantie. Hier ist zwischen der Zusicherung des Anbieters zum Zustand und der Funktionsfähigkeit von erworbenen Produkten und der tatsächlichen Garantie zu differenzieren. Sind diese im so genannten Garantieschein aufgelisteten Bedingungen nach Eingang der Artikel nicht erfüllt, müssen Anbieter (oder alternativ Hersteller) unter Umständen dafür sorgen, dass dieser nachträglich durch Reparaturen oder einen Austausch gegeben sind. Natürlich unentgeltlich. Der eigentliche rechtliche Begriff Garantie bezieht sich auf die juristischen Bedingungen und Pflichten der Anbieter dem Kunden gegenüber.

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag – dejure.org

Diese werden auf zivilrechtlicher Ebene vorgegeben. Im Einzelfall können gegen Mehrpreis längere Garantie-Zeiträume abgeschlossen werden. Ausgeschlossen ist die Haftung durch Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, wenn Kunden selbst für Schäden haftbar gemacht werden können – zum Beispiel durch unsachgemäße Behandlung und Nutzung von Produkten. Üblicherweise nimmt die Garantie Bezug zu einem Zeitraum, für den Anbieter oder Dienstleister eine Funktionsfähigkeit garantieren. Ungeachtet des Zustandes im Moment der Übergabe einer Ware. Im Grund geht es rechtlich bei der Garantie um eine so genannte „unbedingte Schadensersatzleistung“, wie es im Fachjargon heißt.

Gewährleistungs-Richtlinien für gekaufte Artikel

Die von der Garantie zu unterscheidende „Gewährleistung“ hingegen bezieht auch die Obliegenheit eines Verkäufers, etwaige Nachbesserungen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne nach einem Kauf vorzunehmen. Sofern diese nicht dem Nutzer bzw. Konsumenten angelastet werden können. Vom Gesetzes wegen bleiben Gewährleistungs-Ansprüche im Sinne einer „Mangelfreiheit“ für 24 Monate nach der Aushändigung an den Verbraucher bestehen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt – soweit nicht anders zwischen den Vertragspartner vereinbart – erst einmal für Neuwaren. Beim Verkauf gebrauchter Waren können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderslautende Klauseln in individuellen Verträgen zu kürzeren Gewährleistungsfristen (meist 12 Monate) führen.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln auf dejure.org

Sonderregelungen und die genauen Bedingungen für die Garantie und die Gewährleistung werden auf den folgenden Seiten im Einzelnen durchleuchtet. Denn obwohl der Gesetzgeber mit dem Verbraucherrecht vor allem den Schutz der Kunden im Blick hat, gibt es auch auf Seiten der Konsumenten verschiedene Pflichten, die sich sowohl bei der Garantie als auch der Gewährleistung negativ auswirken können. Zunächst kann gesagt werden, dass beide Schutzmechanismen parallel gelten. Wechselseitig mindernd können sich die rechtlichen Vorkehrungen nicht auswirken.

§ 442 BGB Kenntnis des Käufers auf dejure.org

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