Explizit in Deutschland ist das Grund- und Basiswissen zu Kapitalanlagen sehr gering. Daraus resultierend lassen sich viele Konsumenten auf zum Teil hochriskante Geschäfte ein, jedoch in dem Glauben, dass das Risiko abwägbar wäre. So ist die Verbraucherschutzzentrale in Nordrhein-Westfalen zu dem Schluss gekommen, dass alleine auf dem Aktien- und Immobilienmarkt jährlich 30 Milliarden Euro buchstäblich vernichtet werden. Hinter dieser Summe stecken aber nicht einige Großunternehmer, sondern vor allem durchschnittliche Anleger. Würden die Konsumenten ein gewisses Grundwissen zu Geldanlagen besitzen, könnte sich diese Zahl sicherlich drastisch verkleinern. Doch selbst bei der jungen Generation ist das Basiswissen um Anlagen sehr gering. So konnten bei Umfragen nur zehn Prozent die Höhe des aktuellen Inflationswerts nennen.
Die Rechte der Anleger wurden besonders in den letzten Jahren erheblich gestärkt
Natürlich ist es unmöglich, bei jeder einzelnen Anlageform über ein rechtliches Grundwissen zu verfügen. Allerdings haben der Gesetzgeber und auch das Bundesverfassungsgericht besonders in den letzten Jahren die Rechte der Anleger immer weiter gestärkt. Wenn es also unmöglich ist, sich über sämtliche Anlageformen ein solides Grundwissen anzueignen, sollte man als Anleger an einem anderen Punkt ansetzen. Das Anlegerschutzgesetz „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ ist dabei ein wichtiges Instrument, das den Anlegern zur Verfügung steht. Allerdings sind freie Anleger davon nicht betroffen, sondern vielmehr Bankberater. Folglich sind die Anlegerrechte besonders in Bezug auf die Beratung in der Bank sehr gut abgesichert.
Nicht immer greift der gesetzliche Anlegerschutz so, wie er soll
Jedoch werden viele bei den Konsumenten beliebte und scheinbar gewinnträchtige Anlageformen wie spezielle Anlagefonds und Beteiligungen über freie Berater vermittelt. Die unterliegen aber nicht den strengen Regeln des Anlegerschutzgesetzes. Ähnlich verhält es sich bei Beratern des grauen Kapitalmarkts. Diese müsste zwar durch die Gewerbeaufsichtsämter kontrolliert werden, doch wie sich viele Anleger sicherlich gut vorstellen können, kann das Fachwissen zum grauen Kapitalmarkt von Beamten, die sich ansonsten auch noch mit beispielsweise Gaststättenkonzessionen beschäftigen müssen, gar nicht so gut sein. Doch was tun, wenn man nicht den Weg über die Bank gehen möchte?
Vielen werden dabei als Erstes die Verbraucherschutzzentralen einfallen, doch auch die sind zum Teil überfordert. Daher konnte sich in den letzten Jahren eine weitere Form des Verbraucherschutzes sehr gut etablieren – die sogenannten Anlegerschutzvereine. Die Vorzüge liegen klar auf der Hand: sie sind unabhängig und neutral und ihren Mitgliedern verpflichtet. Das heißt, sie vertiefen den Schutz da, wo andere Institutionen mangels genügend oder fachlich versierter Mitarbeiter gar nicht so intensiv helfen können. Anlegerschutzvereine veröffentlichen auch im Internet zahlreiche Informationen zu aktuellen Anlageformen und können so gute Anhaltspunkte zur Anlageform liefern. Nützliche Informationen findet man zum Beispiel auf der Seite der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. . Dort kann sich jeder interessierte Anleger an den Anlageschutzverein wenden und viele Informationen und Wissen zu konkreten Anlagen erfahren.
Das Investmentgesetz umfasst die wichtigsten Rechtsnormen für Anleger. Es ist zu finden auf gesetze-im-internet.de
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