Geschichte des Kreditwesens in Deutschland
Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf Zeit. Sie entstanden bereits im frühen Mittelalter, als im Christentum noch das Zinsverbot galt. Deshalb waren jüdische Kreditgeber damals weit verbreitet und viele Fürsten und Herrscher machten von den Geldgebern gebrauch, um ihre Hofhaltung und Kriege zu finanzieren. Außerdem wurden Kreditbriefe für wohlhabende Kaufleute zur Reiseversicherung. Erst Ende des 17. Jahrhunderts wurde das Zinsverbot abgeschafft, als das Bankenwesen aber schon länger in der Hand von Privatbankiers war. Das änderte sich erst Anfang des 19. Jahrhunderts als mehrere Banken in Form von Kapitalgesellschaften gegründet wurden, um den ansteigenden Kreditbedarf der Wirtschaft decken zu können. Dabei war es vor allem die Notwendigkeit, kleinen Handwerkern das Überleben gegenüber den Industriebetrieben durch Finanzierungshilfen zu sichern, die zur Gründung von Kreditgenossenschaften wie den heutigen Volksbanken und Raiffeisenbanken führten. Kredite haben also nicht nur für Privatpersonen Bedeutung, sondern entwickelten sich immer mehr zu einer treibenden Kraft für die ganze Volkswirtschaft. Im Jahr 2012 betrug die Gesamtsumme der an Privatpersonen vergebenen Kredite in Deutschland 1044,9 Milliarden Euro, für Geschäftskunden waren es sogar 1377,5 Milliarden Euro.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Kreditwesen in Deutschland, werden durch das Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Damit dieses auch eingehalten wird, werden in § 6 die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) normiert. Die BaFin sorgt nicht nur für den Schutz der Banken vor Rückzahlausfällen, sondern soll auch das Vertrauen der Geldgeber in das Bankenwesen bestärken. Deshalb hat sie eine Reihe von Aufsichtspflichten über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. So müssen Banken beispielsweise an die BaFin melden wenn sie Großkredite vergeben, oder mehr als 25% ihres haftenden Eigenkapitals verlieren.
Privatkredite
Um bei Privatkrediten vergleichen zu können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der effektive Jahreszins eines Darlehens ausgewiesen wird. Die einfachste Art den effektiven Jahreszins zu berechnen ist die Uniform-Methode:
Da es bei der Fülle an Kreditangeboten sehr schwierig ist den günstigsten Anbieter für Privatkredite zu finden, gibt es eine Reihe Vergleichsrechner im Internet. So können Sie beispielsweise bei http://vergleichkredit.org vergleichen, welcher Kredit für Sie am besten geeignet ist.